Bedauerlicherweise und auch schädigend fehlt weiterhin eine Aufarbeitung durch das Bundesverwaltungsgericht, das mit den anderen Bundesgerichten ein Paralleluniversum geschaffen hat, das mit Rechtsstaat leider nichts zu tun hat.
Die von unserem Verein „Aus Liebe zum Grundgesetz“ im Oktober 2020 gegen den Freistaat Bayern initiierte Klage war erfolgreich.
Die Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege zur häuslichen Isolation wegen COVID-19 vom 18.08.2020 über den Vollzug des Infektionsschutzgesetzes war im angefochtenen Umfang rechtswidrig. Die Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege zur häuslichen Isolation wegen COVID-19 vom 18.08.2020 über den Vollzug des Infektionsschutzgesetzes war im angefochtenen Umfang rechtswidrig.
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